: Gefährliche Orte
Über 30 Plätze und Straßenzüge sollen auf der geheimen, polizeilichen Liste der „gefährlichen Orte“ stehen. Kottbusser Tor, der Bahnhof Zoo und der Hermannplatz sollen darauf stehen. Ein Ort sei „gefährlich“, wenn nach polizeilicher Erfahrung belegt ist, dass dort Straftaten verabredet oder verübt werden. Dazu gehören Drogendelikte, Prostitution, aber auch Illegalität. So steht es im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlins. An einem „gefährlichen Ort“ kann die Polizei ohne Anlass Personen kontrollieren. Verdächtig macht sich, wer sich aufhält. Die Anwesenheit müsse in Beziehung zum Ort bestehen. Das sei etwa der Fall bei Spaziergängen oder sonstigem Verweilen, nicht aber beim bloßen Passieren der Örtlichkeit, erläutert ein Infoblatt der Polizei.