: Gebührenklage abgewiesen
Bremen taz ■ Das Verwaltungsgericht Bremen hat gestern die Klage eines Studenten gegen die Verwaltungsgebühren von 50 Euro pro Semester abgewiesen. Der 27-Jährige hält den Beitrag für verfassungswidrig hielt. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung nicht, obwohl es die Berechnung seitens der Hochschule teilweise „nicht für plausibel“ hielt. Es konnte jedoch kein „grobes Missverhältnis“ zwischen Gebühr und Verwaltungsaufwand erkennen. Gegen die Entscheidung ist Berufung zugelassen.