: GdP klagt auf Sammelrecht
Das Engagement von Polizisten für das Volksbegehren zur Abwahl des rot-roten Senats beschäftigt jetzt die Justiz. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wolle vor Gericht das Recht einklagen, auch in den Dienststellen Unterschriften für die Initiative zu sammeln, sagte Gewerkschaftssekretär Dieter Großhans am Montag. Das war von der Polizeiführung unter Hinweis auf ihr Hausrecht verboten worden. Für die GdP sei eine Entscheidung in dieser Frage wichtig, weil das Zusammentragen von Unterschriften in Diensträumen leichter sei, räumte der Gewerkschaftssekretär ein. Dagegen wird das Verbot der Polizeiführung, in Uniform auf der Straße Unterschriften zu sammeln, von der GdP zähneknirschend akzeptiert. „Wir sehen derzeit davon ab, Polizisten dazu aufzufordern, die Anweisung zu ignorieren“, sagte Großhans. DDP