■ Gastkommentar zur Schwarzarbeit: Sanktionen verschärfen
Mit einer Razzia auf einer Großbaustelle ist das Arbeitsamt gemeinsam mit der Kriminalpolizei und dem Zoll zum wiederholten Male gegen Schwarzarbeiter vorgegangen. Doch mit den gegenwärtigen Kontrollmethoden und 200.000 Baustellen in Berlin und Brandenburg sind die organisierten Formen grenzüberschreitender illegaler Beschäftigung im Windschatten der bilateralen Regierungsabkommen der Bundesregierung mit den osteuropäischen Nachbarländern nicht in den Griff zu bekommen. Die Regierungsabkommen ermöglichen schließlich die Beschäftigung von Arbeitnehmern außerhalb der Rechts- und Tarifordnung der Bundesrepublik. Die Überwachung dieser „Beschäftigung“ durch die Betriebsräte und die Gewerkschaften ist außerdem durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Der volkswirtschaftliche Schaden der illegalen Beschäftigung im Schatten dieser Werkvertragsabkommen ist enorm. Die Aushebelung der Tarifverträge bedroht die Arbeitnehmer und die tariftreuen Betriebe. Die Sozialkassensysteme der Baubranche, die erst eine kontinuierliche Beschäftigung am Bau und eine soziale Sicherheit der Beschäftigten ermöglichen, sind gefährdet.
Die IG Bau-Steine-Erden hat sich in den vergangenen Jahren deshalb immer wieder für eine konsequentere Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ausgesprochen. Doch ein effektiverer Kampf gegen diese Form von Wirtschaftskriminalität setzt eine Verschärfung der Sanktionen voraus. Die Verfolgungsbehörden müssen zudem personell verstärkt und die Überwachungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte bei Werkvertrags- und Subunternehmenskonstruktionen deutlich erweitert werden. Öffentliche Aufträge und Subventionen dürfen an Firmen, denen illegale Beschäftigung nachgewiesen wird, nicht mehr vergeben werden. Vor allem aber müssen die Regierungsabkommen über die Werkvertragskontingente vom Tisch. Klaus Pankau
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