GRUNDSCHULEN : Kein Rechtsanspruch auf Ethikunterricht
MANNHEIM | Eltern haben keinen Anspruch auf Einführung von Ethikunterricht als Schulfach an Grundschulen in Baden-Württemberg. Der Staat entscheide im Rahmen seines verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrags eigenverantwortlich darüber, ob Ethikunterricht angeboten werde, hieß es gestern in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim (Az.: 9 S 2180/12). Damit wies das Gericht die Berufung einer Mutter von drei Kindern gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurück. (epd)