■ GRUNDGESETZ: Parlament für Änderung
Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag beschlossen, daß sich der Senat für eine Änderung des Grundgesetzes einsetzen soll, um in einem vereinfachten Verfahren die Bildung eines Landes Berlin-Brandenburg zu ermöglichen. Damit erhalten Berlin und Brandenburg Gelegenheit, bei der Neugliederung eine gewichtiges Wort mitsprechen zu können. Allerdings hat dieser Beschluß keine wesentlichen praktischen Auswirkungen.
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