■ GEWERBE: Gewerbemieten für Ostteil neu geregelt
Ost-Berlin. Städtische Wohnungsbaugesellschaften in Ost-Berlin müssen Gewerberäume für mindestens fünf Jahre vermieten. Diese Bestimmung ist in den Handlungsrichtlinien enthalten, die Bausenator Nagel (SPD) den Gesellschaften übermittelte. Eine Option über eine Verlängerung um weitere fünf Jahre kann je nach den Umständen des Einzelfalls, wozu beispielsweise Kreditlaufzeiten zählen, vereinbart werden. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, daß eine kurze Vertragsdauer und hohe Mieten nicht zur Existenzgefährdung kleinerer und mittelständischer Unternehmen führen. Die Monatsmiete für die in Verwaltung städtischer Wohnungsbaugesellschaften befindlichen Gewerberäume soll sich an den Leitlinien orientieren, die die Bauverwaltung und die damalige Magistratsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1990 gemeinsam aufstellten. Sie haben eine Spanne von einer Mark je Quadratmeter bei Lagerräumen in Kellern von Geschoßbauten und von 40 bis 80 Mark für Ladengeschäfte der City. Die Mieten müssen aber kostendeckend sein, und daher können Mietpreisgleitklauseln oder Staffelmieten vereinbart werden.
HOCHSCHULE
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen