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■ GEWERBEGewerbemieten für Ostteil neu geregelt

Ost-Berlin. Städtische Wohnungsbaugesellschaften in Ost-Berlin müssen Gewerberäume für mindestens fünf Jahre vermieten. Diese Bestimmung ist in den Handlungsrichtlinien enthalten, die Bausenator Nagel (SPD) den Gesellschaften übermittelte. Eine Option über eine Verlängerung um weitere fünf Jahre kann je nach den Umständen des Einzelfalls, wozu beispielsweise Kreditlaufzeiten zählen, vereinbart werden. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, daß eine kurze Vertragsdauer und hohe Mieten nicht zur Existenzgefährdung kleinerer und mittelständischer Unternehmen führen. Die Monatsmiete für die in Verwaltung städtischer Wohnungsbaugesellschaften befindlichen Gewerberäume soll sich an den Leitlinien orientieren, die die Bauverwaltung und die damalige Magistratsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1990 gemeinsam aufstellten. Sie haben eine Spanne von einer Mark je Quadratmeter bei Lagerräumen in Kellern von Geschoßbauten und von 40 bis 80 Mark für Ladengeschäfte der City. Die Mieten müssen aber kostendeckend sein, und daher können Mietpreisgleitklauseln oder Staffelmieten vereinbart werden.

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