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Archiv-Artikel

GERICHTSURTEIL Rückschlag für Lehman-Anleger

HAMBURG (dpa) | Die durch ihre Anlage in Lehman-Zertifikaten Geschädigten haben vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) einen Rückschlag erlitten. Der 13. Zivilsenat kassierte zwei Urteile des Hamburger Landgerichts, die den Anlegern nach dem Verlust ihres Geldes Schadenersatz durch die Hamburger Sparkasse (Haspa) zugesprochen hatte. Das OlG urteilte nun, dass sich die Bank bei der Beratung nicht pflichtwidrig verhalten habe. Endgültig entscheiden muss vermutlich der Bundesgerichtshof.