GERICHTSURTEIL PARIS : Tschernobyl-Wolke gab es nicht
BERLIN | 25 Jahre nach der Reaktorexplosion von Tschernobyl sind die Strafklagen der französischen Strahlenopfer abgewiesen worden. Laut Pariser Berufungsgericht kann ein Zusammenhang zwischen den Erkrankungen und dem Unglück nicht bewiesen werden. So kommt auch der Exstrahlenschutzverantwortliche, Professor Pellerin, ungeschoren davon. Er hatte damals wieder besseres Wissen behauptet, die Tschernobyl-Wolke habe Frankreich verschont. Die Regierung ergriff keine präventive Maßnahmen. (taz)