: GERICHT KIPPT GLÜCKSSPIELMONOPOL
Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Glücksspielmonopol in seiner bisherigen Form gekippt. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, erklärte das Gericht gestern in Karlsruhe. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es „konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten“. Für eine Neuregelung des Sportwettenrechts entweder durch den Bund oder das beklagte Land Bayern setzte das Gericht eine Frist bis Ende 2007. Geklagt hatte ein Münchener Büro für Pferdewetten. taz