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Archiv-Artikel

GASTKOMMENTAR: RUDOLF HICKEL ÜBER BREMENS STREIT MIT DER DFL Skrupelloser Anspruch

Risikobedingte Polizeieinsätze dürfen nicht über Steuern finanziert werden. Die Reaktionen der Sport-Monopolverbände auf den Vorstoß des Senats lassen sich nur als „Erpressung“ bezeichnen.

Sicherlich stellt sich die Frage, ob Bremen sich mit dem Alleingang zur Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an der Finanzierung von Risikospielen im Weser-Stadion übernommen hat. So wird die denunziatorische Behauptung, das Notlagenland benötige das Geld zur Haushaltssanierung, genüsslich verbreitet. Am Ende ist jedoch den Verbandsbossen für die erpresserische Drohung, Bremen von Sportangeboten auszuschließen, zu danken.

Dadurch wird wieder einmal deren monopolistischer Machtanspruch als „Staat im Staate“ und deren skrupelloses Verhalten offensichtlich. Dabei ist doch bekannt, dass die DFL über massive Einnahmeüberschüsse verfügt. Auch hat sich herumgesprochen, dass viele Politiker Bremen für die Initiative danken – hinter vorgehaltener Hand.

Es geht nicht um eine verzweifelte Suche nach Einnahmen. Im Mittelpunkt steht ein staats und steuerrechtlicher Anspruch: Steuern sind allgemeine Entgelte, mit denen der Staat ausschließlich seine allgemeinen Aufgaben finanzieren darf. Deshalb ist es nicht zulässig, die Sicherung von Risikofußballspielen per Steuern oder gar durch Schuldenaufnahme aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. Im Unterschied zu Steuern sind Gebühren Entgelte, die für spezielle staatliche Leistungen anfallen. Zu Recht hat der Senat beschlossen, in die Gebührenordnung einen neuen Tatbestand aufzunehmen: Gewinnorientierte Großveranstaltungen, bei denen ein überdurchschnittlicher Polizeieinsatz erforderlich wird, sind jenseits einer Grundversorgung mit 200 Beamten gebührenpflichtig. Die Kosten belaufen sich bei weiteren 1.000 Polizisten auf etwa 220.000 Euro. Die vollen Kassen bei der DFL machen es möglich, das zu bezahlen.

Übrigens: Ein Logistikunternehmen zahlt für den Polizeieinsatz zur Sicherung eines Schwertransports, etwa von Windenergieanlagen, eine Gebühr. Dass das Unternehmen auch Steuern bezahlt, ist kein Grund, darauf zu verzichten.