: Für immer wegsperren
GERICHT Jugendlicher Raubmörder soll womöglich nachträglich in Sicherungsverwahrung
Das Landgericht prüft seit Montag, ob im Fall eines zur Tatzeit jugendlichen Mörders eine nachträgliche Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Mit 17 Jahren hatte der Mann im Auftrag eines Bekannten 1994 einen Antiquitätenhändler in dessen Wohnung mit einem Kopfschuss umgebracht. Damals erhielt der Angeklagte die höchste Jugendstrafe von zehn Jahren Gefängnis. Als Freigänger hatte der heute 32-jährige Mann einen schweren Raub begangen. Die Strafe betrug vier Jahre. Seit einem Jahr ist der jetzige Inhaber eines Tätowierstudios auf freiem Fuß.
Seit Sommer 2008 können auch zur Tatzeit Jugendliche für immer weggesperrt werden. Voraussetzungen sind Verurteilungen zu mindestens sieben Jahren Gefängnis und eine andauernde Gefahr des Täter für die Allgemeinheit. (dpa)