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Archiv-Artikel

… DIE CURRYWURST? Für Streit sorgen

Von CLP

Gerade die Currywurst. Rein kulinarisch betrachtet kann man kaum tiefer fallen, aber es gibt wenige Gastroprodukte, bei denen so viele Anbieter behaupten, das Nonplusultra feilzubieten. Die „beste Currywurst Berlins“ gibt es deshalb in ganz verschiedenen Läden.

Aber nicht um die Qualität, sondern um Markenklau geht es bei einem Wurststreit vor dem Landgericht. Kläger ist Lutz Stenschke, Inhaber von „Curry 36“, einer legendären Bude am Kreuzberger Mehringdamm. Er geht gegen einen Friedrichshainer Konkurrenten vor, der die Traute besaß, sein Lokal „Curry 66“ zu nennen. Für Stenschke der Versuch, den guten Ruf seines Ladens anzuzapfen.

Und das Gericht? Wies den Eilantrag zurück. Begründung: Der Kläger habe offenbar seit Jahren von dem zum Verwechseln ähnlichen Namen gewusst und nicht erst 2010 davon erfahren wie behauptet. Der Beklagte präsentierte dazu einen Zeugen, der eidesstattlich versicherte, im Sommer 2006, bei „Curry 36“ eingekehrt zu sein – mit einem T-Shirt von „Curry 66“ am Leib. Auf dieses sei er vom „Curry-36“-Chef angesprochen worden und habe ihn über die Existenz des Friedrichshainer Imbisses aufgeklärt. Eilig könne es dem Kläger also nicht gewesen sein, befand das Gericht.

In der Sache will Stenschke Recht erhalten, er wartet aufs Hauptverfahren. Aber auch das könnte schwierig werden. Im jetzigen Urteil heißt es, der Kläger habe „nicht substantiiert in Abrede gestellt, die Gebräuchlichkeit dieser Wort-/Zahlenkombination für das Angebot von verzehrfertigen Currywürsten gekannt zu haben“. Auf Deutsch: In Berlin wimmelt es von „Curry 1, 2, 3 … x“, und wem das neu ist, der hat das Zischen der Friteuse nicht gehört. CLP    Foto: reuters