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Archiv-Artikel

in kürze DEUTSCHE VERKEHRSSÜNDER Für Lappen ins Ausland

Deutsche Verkehrssünder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil Rechtssache C-227/05. (dpa)