in kürze DEUTSCHE VERKEHRSSÜNDER : Für Lappen ins Ausland
Deutsche Verkehrssünder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil Rechtssache C-227/05. (dpa)