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■ Berliner TelegrammFünf Jahre Haft für Schüsse auf DDR-Grenzposten

Im Prozeß um Schüsse aus dem Westen auf eine DDR-Grenzpatrouille hat das Landgericht gestern einen 70jährigen wegen heimtückischen Mordversuchs zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte hatte nach Überzeugung der Richter aus Haß auf Kommunisten am 9. Juli 1970 von Wannsee aus über die Mauer gezielt auf zwei DDR-Grenzposten gefeuert. Der gebürtige Berliner, der wegen politischer Aktivitäten zehn Jahre im DDR-Zuchthaus Waldheim gesessen hatte, hatte jegliche Tötungsabsichten bestritten. Er habe die Soldaten „symbolisch entwaffnen“ wollen, um gegen die Mauermörder zu protestieren, hatte das damalige NPD-Mitglied erklärt. dpa

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