■ Freispruch für Neonazi Goertz bestätigt: Gericht: Auschwitz-„Mythos“ ist keine „Lüge“
Hamburg (taz) – Daß André Goertz mit dem Begriff „Auschwitz-Mythos“ den Holocaust leugnen wollte, sei nicht erwiesen. Mit dieser Begründung hatte das Hamburger Landgericht den Neonazi 1995 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Gestern bestätigte das Oberlandesgericht den Freispruch. Der ehemalige Chef der verbotenen „Freiheitlichen Arbeiterpartei Deutschlands“ (FAP) hatte über das „Nationale Infotelefon“ behauptet, durch den Film „Schindlers Liste“ werde der „Auschwitz-Mythos am Leben gehalten“. Vergeblich versuchte die Staatsanwaltschaft zu beweisen, daß mit dem Begriff „Auschwitz-Mythos“ der Holocaust als Erfindung der Juden diffamiert werde. Das Landgericht sah „Mythos“ jedoch nicht als Synonym für „Lüge“. Das Oberlandesgericht hatte gestern nur zu beurteilen, ob dem Landgericht juristische Fehler unterlaufen waren: „Rechtsfehler liegen keine vor. Wir hatten nicht zu entscheiden, ob der Ansagetext Ekel erzeugt.“ Nadja Berr
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