■ Freispruch für Neonazi Goertz bestätigt: Gericht: Auschwitz-„Mythos“ ist keine „Lüge“
Hamburg (taz) – Daß André Goertz mit dem Begriff „Auschwitz-Mythos“ den Holocaust leugnen wollte, sei nicht erwiesen. Mit dieser Begründung hatte das Hamburger Landgericht den Neonazi 1995 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Gestern bestätigte das Oberlandesgericht den Freispruch. Der ehemalige Chef der verbotenen „Freiheitlichen Arbeiterpartei Deutschlands“ (FAP) hatte über das „Nationale Infotelefon“ behauptet, durch den Film „Schindlers Liste“ werde der „Auschwitz-Mythos am Leben gehalten“. Vergeblich versuchte die Staatsanwaltschaft zu beweisen, daß mit dem Begriff „Auschwitz-Mythos“ der Holocaust als Erfindung der Juden diffamiert werde. Das Landgericht sah „Mythos“ jedoch nicht als Synonym für „Lüge“. Das Oberlandesgericht hatte gestern nur zu beurteilen, ob dem Landgericht juristische Fehler unterlaufen waren: „Rechtsfehler liegen keine vor. Wir hatten nicht zu entscheiden, ob der Ansagetext Ekel erzeugt.“ Nadja Berr
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen