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Archiv-Artikel

Freilaufende Strauße melden!

Bremen taz ■ Auf die Pflicht, auch kleine Mengen Hausgeflügel im geschlossenen Stall unterzubringen, hat gestern das Gesundheitsressort hingewiesen. Außerdem müsse die Geflügelhaltung generell dem Veterinärdienst angezeigt werden. Andernfalls drohe ein Bußgeld von mindestens 250 Euro. BürgerInnen sollten zudem freilaufendes Hausgeflügel melden. Die Stallpflicht gilt bis Ende April, und zwar für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel (Strauße!), Wachteln, Enten und Gänse.