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Frauenbeauftragten-Gesetz bleibt in Kraft

■ Klage der Kommunen erfolglos

Hannover Das verfassungsrechtlich umstrittene Frauenbeauftragtengesetz bleibt vorerst in Kraft. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg, vor dem rund 70 Kommunen gegen das Gesetz klagen, hat den Antrag der Stadt Gifhorn, das Gesetz bis zum endgültigen Urteil außer Kraft zu setzen, abgewiesen. Es gebe keine „besonderen Gründe des allgemeinen Wohls“, die eine sofortige Aufhebung des Gesetzes rechtfertigten, heißt es dazu in einer schriftlichen Erklärung vom Montag.

Das im vergangenen Juli in Kraft getretene Frauenbeauftragtengesetz schreibt bei Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern und Einwohnerinnen hauptamtliche Frauenbeauftragte vor. Diese haben ein Mitwirkungsrecht bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen haben. In Niedersachsen sind nach dem Gesetz 276 Gemeinden verpflichtet, eine Frauenbeauftragte einzustellen. Bis zum Februar 1994 hatten allerdings erst 99 Kommunen dieser 276 verrpflichteten Gemeinden das Gesetz umgesetzt.

Vor dem Staatsgerichtshof seien rund 20 Klagen der Kommunen, die sich teilweise zu Klagegemeinschaften zusammengeschlossen hätten, anhängig, sagte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Manfred-Carl Schinkel auf dpa-Anfrage.

Er rechnet mit weiteren Klagen . Wann der Staatsgerichtshof endgültig über die Klagen entscheiden wird, konnte der Präsident nicht sagen. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Klagen liege seit vier Wochen vor. dpa.

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