: Frauen traditionell selbstständig
betr.: „Huren-Rente in Gefahr“, taz nrw vom 5.8.2005Die Umsetzung des Gesetzes wird natürlich nicht dadurch behindert, dass „die Prostituierten oftmals auf eigene Kappe arbeiten“. Gerade das soll ja so bleiben und mit dem Gesetz gefördert werden. Lediglich die Einrichtung von Arbeitsplätzen und die Transparenz in einigen Prostitutionsbetrieben, wie das in Dortmund passierte, fanden in Bochum im Zuge des Prostitutionsgesetzes weniger statt. Hier sind die Frauen traditionell selbstständig tätig. Sie mieten ein Zimmer in der Toleranzzone der Innenstadt, zahlen Miete und gehen ansonsten mit ihren Einnahmen nach Hause. Die Mieten allerdings sind sehr hoch – bis zu 126 Euro am Tag! Das wiederum liegt an der rigiden Sperrbezirksverordnung. Wenn nur in einer kleinen Straße der Innenstadt Prostitution betrieben werden darf, halten die dortigen Hausbesitzer ein Monopol, das sie – wie alle Monopolisten – gern ausnutzen.
Nicht nur das Prostitutionsgesetz muss erhalten bleiben, auch Sperrgebietsverordnungen, Werbeverbote und andere ungerechtfertigte Einschränkungen für Prostituierte und Prostitutionsbetriebe müssen fallen, damit die Verbesserungen greifen können.
MECHTHILD EICKEL (Madonna e.V.), Bochum