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Archiv-Artikel

in kürze BEERDIGUNG VON EHEMANN Frau muss nicht zahlen

Eine Ehefrau muss nach dem Tod ihres Mannes nicht für die Bestattungskosten aufkommen, wenn er sie brutal misshandelt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, wie gestern bekannt wurde. Stattdessen muss die Kommune Koblenz nach dem Bundessozialhilfegesetz die Bestattung bezahlen (Az.: 5 K 3706/03.KO). (dpa)