: Folter bei moralischem Konflikt
Der Kommentar von Christian Rath führt auf unschöne Weise vor, wie man sich mit lautstarkem Prinzipialismus klammheimlich aus einem moralischen Dilemma herausmogelt. Wolfgang Daschner seien einsichtigere Richter gewünscht. Denn 1. geht es hier um einen moralischen Konflikt, der die gleichen Parameter hat wie der „finale Rettungsschuss“ (auf den der Mitangeklagte hinweist), also die Tötung eines Menschen, der droht, einen Dritten zu töten. Und 2. geht es hier weder um Tötung noch um Folter, sondern um die Anordnung einer bloßen Drohung mit derselben, also eine Form der Nötigung. An der Rechtswidrigkeit dieser Drohung besteht kein rechtlicher Zweifel, aber wer so klar über das nötige Strafmaß Bescheid weiß wie Christian Rath, hat sich offenbar auch noch nie einem moralischen Zweifel ausgesetzt. STEFAN HIRSCHAUER, München