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Archiv-Artikel

Förderung ist keine Stigmatisierung

Eltern können einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge die sonderpädagogische Förderung ihres Kindes in der Schule nicht mit dem Hinweis auf eine mögliche Stigmatisierung ablehnen. Eine für den Schüler als notwendig anerkannte Förderung könne nach dem Berliner Schulgesetz weder von der Schule noch von Erziehungsberechtigten zur Disposition gestellt werden, entschied das Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.

Geklagt hatten die Eltern eines Drittklässlers mit der Begründung, ihr achtjähriges Kind werde so als „Sonderschüler“ gebrandmarkt. Die Bildungsverwaltung hatte für den Jungen sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Lernen“ festgestellt.

Grundlage dieser Entscheidung waren die Schuleingangsuntersuchung sowie mehrere Berichte der Klassenlehrerin. Darin wurde erwähnt, dass das Kind große Probleme habe, dem Unterrichtsgeschehen zu folgen, seine Aufmerksamkeit schnell nachlasse, seine Beiträge selten sinnvoll oder sachbezogen seien und seine Arbeitsweise wechselhaft sei. (epd)