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Archiv-Artikel

Flucht der Geiselnehmer

Eine Informationslücke zwischen Behörden hat Geiselnehmern, die am 20. August 2002 die irakische Botschaft in Berlin besetzt hatten, zur Flucht verholfen. Das Landratsamt Spree-Neiße ließ im März die Ausreise von vier verurteilten irakischen Asylbewerbern zu, wie die Sachgebietsleiterin Ausländerwesen, Thorgund Aßmann-Jahn, gestern sagte.

Die aus einem Asylbewerberheim im brandenburgischen Spremberg kommenden Männer waren im September in Berlin wegen Geiselnahme zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und unter strengen Meldeauflagen von der Haft verschont worden. „Wir wussten davon nichts. Aus der Ausländerakte ging das nicht hervor“, sagte Aßmann-Jahn. Offenbar habe die Berliner Justiz versäumt, die Ausländer- und andere zuständige Behörden zu informieren. DPA