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Finanzämter erstatten umstrittene Steuern für Spenden zurück

Stuttgart (ap) - Finanzämter in Baden-Württemberg haben Millionenbeträge an Unternehmen und Personen zurückgezahlt, die in Parteispendenprozessen beschuldigt werden, Steuern hinterzogen zu haben. Das erklärte der Sprecher des Landesfinanzministeriums, Walter Leibold, am Dienstag in Stuttgart auf Anfrage. Er bezeichnete dies als „ganz normale Sache“. Die Summen seien nur vorläufig erstattet worden, bis der Bundesfinanzhof über die Hauptsacheverfahren entschieden habe, die das Ministerium zu gewinnen trachte. Bei einer Verurteilung müßten auf die Steuerschulden Zinsen in Höhe von einem halben Prozent pro Monat zusätzlich bezahlt werden.

Leibold ergänzte, die Finanzämter hätten im März 1987 einen Erlaß des Ministeriums erhalten, der auf einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes beruht habe. Dabei sei in einem der Parteispendenverfahren einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuerbescheide stattgegeben worden. Um unnötige Prozeßkosten bzw. im Falle einer Niederlage die anstehenden Zinsen zu sparen, seien die Finanzämter angewiesen worden, schon bezahlte Steuern zurückzuzahlen oder auf noch nicht bezahlte zunächst zu verzichten. Die genaue Summe der Erstattungen „im März/April 1987“ wollte Leibold nicht nennen, sagte aber, „es können durchaus Millionen sein“. Es gehe in den Verfahren darum, ob Parteispenden als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig seien und ob Steuern hinterzogen worden seien. Ob andere Bundesländer ähnlich gehandelt haben, wisse er nicht.

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