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Ferienjobs sind meistens steuerfrei

SchülerInnen und StudentInnen die während der Sommersaison jobben, zittern vorm Finanzamt. Keine Sorge: SchülerInnen, die nur während der Sommerferien arbeiten, brauchen keine Sozialabgaben zu zahlen, und dürfen verdienen soviel sie können. Außerhalb der großen Ferien dürfen sie höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten, und nicht mehr als 560 Mark pro Monat verdienen. Bei StudentInnen sind die Regelungen ähnlich: Während der Semesterferien dürfen auch sie soviel verdienen, wie sie können, ohne Sozialabgaben zu zahlen. In der Vorlesungszeit gilt: Bei mehr als 20 Stunden pro Woche sind Sozialversicherungspflichtig.

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