■ Fall Mertes: Vergangenheit packt ihn an den Ohren
(epd/taz) – Nach über eineinhalbjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht München jetzt Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls gegen den früheren Chefredakteur des Bayerischen Fernsehens, Heinz Klaus Mertes, gestellt. Der seit einigen Wochen bei Sat.1 als „Programmdirektor Information“ beschäftigte TV-Journalist soll in einem Rechtsstreit mit der bayerischen SPD eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben. Sollte Mertes gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen, käme es zu einer ordentlichen Hauptverhandlung. Hintergrund ist ein Prozeß, den Mertes vor einigen Jahren gegen die bayerische SPD angestrengt hatte: Mertes war von der SPD als „Nachrichtenfälscher“ bezeichnet worden, weil er eine bereits geschriebene Meldung für eine Nachrichtensendung verändert haben soll. Zwar konnte Mertes mit seiner Unterlassungsklage damals einen Teilerfolg erzielen, doch Widersprüche in dem Fall veranlaßten jetzt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzuleiten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen