■ Fahrverbote wieder einführen: Ausweg in Bonn
Auf den Berliner Gewässern wird dieses Wochenende kräftig gefeiert. Die Motorjachtbesitzer dürfen sich an ihrer neuen Freiheit erfreuen, ganztägig den Motor laufen zu lassen. Die Bierbüchsen werden also zischen, wenn in den nächsten Wochen die Kapitäne zur See sich in freier Fahrt von Boot zu Boot ihren Sieg zuprosten. Die Entscheidung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion-Ost, das Fahrverbot nach der Entscheidung des Wasserobergerichts aufzuheben, kann niemanden überraschen. Die Behörde untersteht nun einmal dem Bundesverkehrsministerium, das im April 1992 auf Betreiben seines damaligen Chefs Günther Krause die strikten Regelungen auf den Berliner Gewässern erheblich lockerte. Angesichts der Tatsache, daß die Berliner Gewässer zum überwiegenden Teil Bundeswasserstraßen sind, ist der Spielraum des Umweltsenators Volker Hassemer (CDU) für eine neu auszuhandelnde Schutzregelung in Bonn denkbar eng. Seine Ankündigung, sich für das frühere ganztägige 14tägliche Berliner Fahrverbot einzusetzen, ist allerdings nicht mehr wert als die zahlreichen Presseerklärungen, die täglich in den Redaktionen eingehen. Niemand glaubt ernsthaft daran, daß sich sowohl Berlin als auch Brandenburg gegen die übermächtige Lobby der Jachtbesitzer durchsetzen werden. Worum es jetzt nur noch gehen kann, ist Schadensbegrenzung. Das mindeste, was den Ländern in den Gesprächen mit den Bonner Beamten gelingen sollte, ist die Rückkehr zur Krause-Regelung. Einen Ausweg eröffnete das Schiffahrtsobergericht, indem es die unberücksichtigte Mitarbeit des Bundesumweltministeriums bei der Erarbeitung der Verordnung von 1992 bemängelte. Hier liegt also der Hebel, an dem angesetzt werden muß, damit die Kapitäne zur See wieder zur mittäglichen Zwangspause verdonnert werden. Severin Weiland
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