FUNKZELLENABFRAGE : Gericht: Schnüffeln war rechtens
BERLIN | Das Amtsgericht Dresden hat die Anordnung zur Funkzellenabfrage im Februar 2011 und ihren Vollzug für rechtmäßig erklärt. Die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seien zurückgewiesen worden, teilt die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Das Amtsgericht urteilte, es habe einen hinreichenden Tatverdacht gegeben. Während der Antinaziproteste waren damals mehr als eine Million Handydaten erfasst worden. Die taz hatte den Skandal aufgedeckt. (taz)