FRANKREICH/TÜV-RHEINLAND : TÜV haftet für miserable Brustimplantate
TOULON | Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Gericht dem TÜV Rheinland eine Mitschuld zugewiesen. Das Handelsgericht in Toulon entschied am Donnerstag, dass der TÜV in dem Skandal haftbar sei, weil er „seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt“ habe. Deshalb müsse der TÜV für „den Schaden der Importeure und Opfer“ aufkommen.
Sechs Händler und mehr als 1.600 betroffene Frauen hatten in Toulon Schadenersatz von insgesamt mehr als 50 Millionen Euro vom TÜV verlangt, nachdem sie ihm Nachlässigkeit bei der Kontrolle der Firma PIP vorgeworfen hatten. Der TÜV hatte sich damit verteidigt, dass er Opfer eines Betrugs geworden sei.
Der Skandal um die Billig-Brustimplantate der südfranzösischen Firma PIP, die Hunderttausenden Frauen weltweit eingesetzt wurden, macht seit Ende 2011 Schlagzeilen. Die Firma hatte ein nicht zugelassenes Industriesilikon für ihre Prothesen verwendet, der TÜV zertifizierte europaweit das Unternehmen. Die Einlagen reißen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. (afp)