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FOLGEN DER MAI-KRAWALLE Flaschenwerfer verurteilt

Nach den Mai-Krawallen ist am Mittwoch ein Randalierer zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige am 1. Mai in Kreuzberg bei den Ausschreitungen bewusst mitgemacht und gezielt 17 Flaschen auf Polizisten geworfen hatte. Die Intensität der Tat spiegele ein völlig skrupelloses Vorgehen gegen andere wider, hieß es im Urteil. Nicht geklärt wurde, ob Beamte durch die Würfe verletzt wurden. Verurteilt wurde der Mann wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht hielt dem 30-Jährigen zugute, dass er nicht vorbelastet war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann muss aber in Untersuchungshaft bleiben, ordnete das Gericht an. (dpa)