FLATRATE-BORDELL-BETREIBER : BGH bestätigt harte Strafen
KARLSRUHE | Der BGH hat die Verurteilung führender Mitglieder einer Zuhälterbande im Verfahren um „Flatrate-Bordelle“ bestätigt. Die Strafen von bis zu achteinhalb Jahren Haft wegen Menschenhandel und sexueller Ausbeutung seien rechtens, hieß es. Die Männer hatten 16- bis 24-jährige Rumäninnen nach Deutschland gelockt und zur Prostitution in Flatrate-Bordellen gezwungen, bei denen Freier für einen pauschalen Eintrittspreis mit beliebig vielen Frauen verkehren durften. (afp)