FEUERWEHREINSÄTZE : Gebühren nichtig
Bei Unfällen müssen Verkehrsteilnehmer in Berlin für den Feuerwehreinsatz keine pauschalen Stundensätze zahlen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung am Donnerstag die Benutzungsgebührenordnung der Feuerwehr für teilweise nichtig erklärt. Vor Gericht ging es um Feuerwehreinsätze nach Verkehrsunfällen. In einen Fall war ein Wagen von der Straße abgekommen und ins Gleisbett der Tram gerutscht. Für die zur Bergung des Autos eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge sollte der Halter 736 Euro zahlen. (Az: OVG 1 B 72.09 und OVG 1 B 73.09) (dapd)