FEHLER IM RENTENBESCHEID : Keine Nachzahlungen
Alters- und Sozialrentner sollen bei fehlerhaften Rentenbescheiden künftig keine Nachzahlung mehr erhalten. Das ergibt sich laut Focus aus einer bisher kaum bekannten Klausel des Sozialgesetzbuches, die seit 1. Mai gilt. Danach muss die Rentenkasse bei gerichtlich korrigierten Bescheiden nur die folgenden Renten aufstocken. (dpa)