FAMILIENFÖRDERUNG : Kindergeld wird 60 Jahre alt
FRANKFURT AM MAIN | Am 14. Oktober 1954 ging es im Deutschen Bundestag hoch her. Auf der Tagesordnung: der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Einführung von Kindergeld. Künftig sollten ab dem dritten Kind monatlich 25 Mark gezahlt werden. Das lehnten nicht nur die Sozialdemokraten mit dem Argument ab, dass 91 Prozent aller Kinder ohne Kindergeld bleiben würden. Dennoch wird der Entwurf beschlossen, die Union siegt in einer Kampfabstimmung. (epd)
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