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Archiv-Artikel

FABIAN S., TOTALVERWEIGERER In den Mühlen der Justiz

Fabian S., 25

■ machte im Jahr 2001 seinen Realschulabschluss und arbeitet jetzt im „technischen Bereich“. Er kämpft „gegen das Friedenschaffen mit viel Waffen, für die vegane Revolution und viel, viel mehr“.

Demnächst muss Fabian wieder vor Gericht. Es ist das vierte Mal, die Anklage lautet immer gleich: Zivildienstflucht. Im Oktober 2006 war der 25-jährige Lübecker aus der Ostseeklinik Damp abgehauen, seiner Dienststelle.

Dass Fabian nicht zur Bundeswehr wollte, stand für ihn schon immer fest. Das „Prinzip des Befehlens und Gehorchens“ habe ihm noch nie gepasst. Gegen den Zivildienst hatte er zunächst nichts, doch nach zwei Stunden in Damp merkte er, dass dort ähnliche Gesetze galten wie beim Militär: Die dienstliche Anordnung hätte ihm vorgeschrieben, im Heim zu wohnen, nach Hause zu fahren sollte erst nach Ablauf einer Sperre von drei Monaten gestattet sein, die Anwesenheit außerhalb des Dienstes überwacht werden.

Zwei Stunden nach Dienstantritt war Fabian deshalb schon wieder auf dem Weg nach Hause. Solch „gravierende Einschnitte“ in sein Selbstbestimmungsrecht wollte er nicht hinnehmen. „Das war der erste Schritt auf dem Weg zu meiner Totalverweigerung“, sagt Fabian. Für ihn bedeute Kriegsdienstverweigerung die Ablehnung aller Dienste mit militärischem Zusammenhang sowie des Militarismus in all seinen Erscheinungsformen. Und dazu zähle eben auch der Zivildienst. „Soll ich mich aus meinem Umfeld reißen und mir diktieren lassen, wo ich wohnen und wann ich im Bett sein soll?“

Ein Drückeberger sei er nicht, sagt Fabian. 2004 hat er ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Kita absolviert. Das Jahr wurde ihm allerdings nicht angerechnet – zu diesem Zeitpunkt war er noch nicht gemustert worden.

Seit vier Jahren muss sich Fabian mit den Gerichten herumschlagen – die staatliche Forderung, seinen Zivildienst anzutreten, erlischt nicht. Das letze Mal ist Fabian vor zwei Jahren verurteilt worden, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und 100 Zwangsarbeitsstunden. Er legte Berufung ein, die das Landgericht Kiel aber verwarf, die Bewährungsfrist läuft noch. Beim letzten Gerichtstermin Anfang Februar ist es zu keinem Urteil gekommen. „Das alles nimmt Platz und Zeit weg und kostet Geld“, sagt Fabian. Seine Entscheidung bereue er aber nicht. UTE BRADE