ExpertInnenanhörung : Schulgesetz auf wackligen Beinen
Die Opposition von SPD und GAL hat schwere Bedenken gegen die vom Senat geplanten Änderungen des Schulgesetzes. So will die GAL ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, das überprüfen soll, ob das Schulgesetz eventuell gegen die Verfassung verstößt. Rückendeckung hat die GAL durch eine ExpertInnenanhörung im Schulausschuss vom Mittwoch erhalten. In der Sitzung hatten sowohl der Hannoveraner Bildungsjurist Frank-Rüdiger Jach als auch der Hamburger Jugendrechtler Christian Bernzen mehrere Mängel an dem Gesetzentwurf moniert. Unter anderem könnte die vom Senat in das Gesetz hineingeschriebene „Bildungspflicht“, die sich an „individuellen Fähigkeiten und Neigungen“ orientiere, gegen das Grundgesetz verstoßen, das im Gegensatz dazu von einem Recht auf Bildung redet. Die Fachleute hatten zudem kritisiert, dass Erkenntnisse aus den Studien PISA und IGLU nicht in dem Gesetz aufgenommen worden seien.
Auch die schulpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Britta Ernst, fordert, dass der Senat das Gesetz nachbessern müsse. Aus ihrer Sicht habe die Anhörung deutlich gemacht, dass das „Gesetz nicht die Chancengleichheit fördert, sondern zu verstärkter Selektion führt“. Ernst weist darauf hin, dass die ExpertInnen auch die Befugnisse der Behörde, behinderte Kinder auf eine Sonderschule zu schicken, für umstritten halten. Nach Einschätzung von Jach werde hier die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vernachlässigt, das Eltern behinderter Kinder weitgehende Rechte bei der Schulwahl einräume. TAZ