■ Europa: Arbeitsunfähige raus
Luxemburg (AFP) – Türkische Staatsbürger, die in einem Land der EU arbeiten und nach einem Arbeitsunfall dauerhaft arbeitsunfähig werden, müssen in ihr Heimatland zurückkehren. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden. Die Richter stützten sich auf den zwischen der Türkei und der EU unterzeichneten Vertrag über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern.
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