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Archiv-Artikel

das wichtigste EuGH stärkt Rechte türkischer Kinder

LUXEMBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof hat das Aufenthaltsrecht von Kindern türkischer Arbeitnehmer gestärkt. Das Assoziationsabkommen zwischen der Türkei und der EU stelle sie unter besonderen Schutz, hieß es. Auch nach Straftaten könnten sie nicht ohne Weiteres abgeschoben werden. Nach dem Ausländergesetz waren früher Ausländer zwingend auszuweisen, wenn sie wegen schwerer Straftaten zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wurden. EuGH und BVerwG hatten 2004 diesen „Automatismus“ für Bürger anderer EU-Staaten und für Türken mit festem Aufenthaltsrecht verworfen. Eine Abschiebung ist danach nur zulässig, wenn auch zukünftig Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht. Laut EuGH muss mindestens der gleiche Schutz für hier aufgewachsene Kinder türkischer Arbeitnehmer gelten, auch nach Erreichen der Volljährigkeit.