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Archiv-Artikel

EuGH stärkt Beschäftigte

LUXEMBURG ap ■ Der Europäische Gerichtshof hat sich im Streit um die Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit erneut auf die Arbeitnehmerseite gestellt. Er entschied, Bereitschaft gelte generell als Arbeitszeit und müsse vergütet werden. Eine Regelung in Frankreich, nach der dies nicht vollständig der Fall ist, erklärten die Richter für nicht vereinbar mit EU-Recht. Geklagt hatte ein Erzieher eines Internats für behinderte Jugendliche. Das französische Recht sieht zwischen Anwesenheit und den tatsächlich angerechneten Arbeitszeiten ein Verhältnis von drei zu eins für die ersten neun Stunden und von zwei zu eins für die folgenden Stunden vor. Laut EuGH seien Anwesenheitszeiten voll als Arbeitszeit anzurechnen.