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Archiv-Artikel

Ethikunterricht kann starten

Im Land Berlin kann das Schulfach Ethik wie geplant mit dem neuen Schuljahr eingeführt werden. Ethikunterricht sei als Pflichtfach ohne Abmeldemöglichkeit neben Religionsunterricht möglich, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern in Karlsruhe. Damit lehnten die Richter die Beschwerde einer zwölfjährigen Schülerin und ihrer Eltern ab. Sie hatten die fehlende Abmeldemöglichkeit kritisiert und beklagt, dass sie sich dadurch unter anderem in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt fühlten. Das Berliner Schulgesetz ermöglicht die Befreiung von Unterrichts- oder Schulveranstaltungen. Ob diese Vorschrift auch eine Befreiung vom Ethikunterricht umfasse, müsse die Schulverwaltung bestimmen, erklärten die Richter. Das Abgeordnetenhaus hatte die Einführung des Pflichtfachs Ethik im März beschlossen. EPD