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Archiv-Artikel

Erste Niederlage für Hildebrandt

Der Gerichtsstreit um die Erinnerungstafeln zum DDR-Volksaufstand an der Fassade des Bundesfinanzministeriums ist beendet. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August um Mauermuseumschefin Alexandra Hildebrandt hat ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Das Landgericht hatte die Arbeitsgemeinschaft im September des Vorjahres verpflichtet, die Fototafeln zum Aufstand vom 17. Juni 1953 abzunehmen. Unterdessen lehnte der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ab, die Fototafeln an der Fassade zu erhalten. Ihr kulturpolitischer Sprecher, Günter Nooke, sagte, die Tafeln müssten als Gegenstück zu dem Fries an der Hausfassade bleiben, auf dem das SED-Regime verherrlicht werde. Im Berliner Stadtbild gebe es sonst kaum Hinweise auf den Widerstand in der DDR. DPA