Erpressungsversuch misslungen: Anwalt gibt Fall Flick ab
Der Fall Friedrich Karl Flick: Erst verschwand der Sarg mit dem toten Milliardär, dann der gute Ruf eines Anwalts. Dieser machte jetzt einen Rückzieher und gab den Fall ab.
Der Nürnberger Anwalt Wolfgang Spachmüller, der nach dem Diebstahl des Sargs mit der Leiche des Milliardärs Friedrich Karl Flick 100.000 Euro Belohnung von der Flick-Familie gefordert hatte, hat sein Mandat niedergelegt. Darüber hinaus wolle er sich nicht mehr zu dem Fall äußern. Im Gegenzug für die von der Familie Flick ausgeschriebene Belohnung hatte Spachmüller im Auftrag eines anonymen Mandanten zunächst mitteilen wollen, wo sich die Leiche befindet. Die Familie hatte das Angebot abgelehnt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Die Gebeine des 2006 verstorbenen deutschen Milliardärs Friedrich Karl Flick waren im November aus seinem Grab im österreichischen Velden gestohlen worden. Die erschütterte Witwe Ingrid hatte daraufhin 100.000 Euro versprochen, wenn jemand Hinweise zum Verbleib der Leiche geben könnte. Spachmüllers Klient soll dies nun können und sogar fähig sein, den Sarg wiederzubeschaffen. Allerdings nur gegen das entsprechende Entgelt und nur, wenn auch der Jurist einen Bonus erhält.
Schon Anfang Dezember wurde den Hinterbliebenen ein Angebot aus der Kanzlei unterbreitet. In diesem hatte Spachmüller die Rückführung des Leichnams versichert, sobald das Geld den Besitzer wechselt. Auf Anraten der Polizei hatten die Flicks reagiert und die Verhandlungen aufgenommen. Dann wurde der Anwalt jedoch gierig: In einem Vertragsentwurf verlangte er nicht nur die Prämie, sondern auch ein Honorar in Höhe von 11.900 Euro und die Erstattung von Steuern und allen anfallenden Kosten. Außerdem sollten sich die Ermittler verpflichten, weder den Advokaten noch dessen zwielichtigen Mandanten strafrechtlich zu verfolgen.
Doch ausgerechnet diese Forderung könnte Spachmüller nun ins Gefängnis bringen. Flicks Frau lehnte die freche Offerte nämlich nicht nur ab, sie schaltete auch die Staatsanwaltschaft ein. Der Jurist zeigte sich darüber verwundert. "Ich wüsste nicht, was daran in irgendeiner Weise zu beanstanden sei", erklärte er. Er wollte nur sichergehen, dass sein Mandant die Belohnung auch wirklich erhalte. Vorwürfe, dass er im Namen der Diebe fungiere, wies Spachmüller zurück. "Es gibt viele Varianten, wie jemand davon Kenntnis erlangt haben könnte." Zum Beispiel vom Weihnachtsmann.
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