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Archiv-Artikel

das wichtigste Ernst-August verliert in Karlsruhe

KARLSRUHE dpa/afp ■ Prinz Ernst August von Hannover ist mit einer Klage gegen Presseberichte über seine Verurteilung wegen zu schnellen Fahrens gescheitert. Der BGH gab gestern drei Zeitungen im Streit mit dem Welfen-Oberhaupt Recht. Die Blätter hatten im August 2003 wahrheitsgemäß berichtet, dass Ernst August auf einer französischen Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und daraufhin mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt worden war. Der Adelige sah dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Senatsvorsitzende erläuterte, dass nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Medien durchaus über Straftaten „berichten dürfen und sollen“. Dabei dürften auch die Täternamen genannt werden, wenn dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe und ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht.