Ernst August Prinz von Hannover ist Der Reumütige : „Beträchtlich alkoholisiert“
Ernst August Prinz von Hannover hat überraschend Übergriffe auf einen Discotheken-Besitzer in Kenia sowie auf eine Fotografin in Salzburg gestanden. Wegen gefährlicher Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Landgericht Hannover eine Geldstrafe in Höhe von 445.000 Euro für den Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco. Dieser war nicht selbst zum Berufungsprozess erschienen, stattdessen erklärte sein Anwalt, der Prinz bedaure die Vorfälle, bei denen er „beträchtlich alkoholisiert“ gewesen sei.
Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach zufolge hat der Adelige dem Opfer Josef Brunlehner im Januar 2000 in Kenia „erhebliche Verletzungen“ zugefügt. Mindestens fünf Mal soll der wütende und angetrunkene Prinz auf den Disco- Besitzer eingeprügelt haben – in der Faust möglicherweise einen Schlagring. Verteidiger Jochen Heidemeier schloss sich beim Strafantrag weitgehend der Staatsanwaltschaft an.
Er könne nicht ausschließen, dass der Prinz bei der Attacke vermindert schuldfähig war, meinte Gundlach. Zu Beginn hatte der Welfenchef über seinen Anwalt gestanden, Brunlehner „vom Zorn übermannt zwei Ohrfeigen versetzt“ zu haben. Ernst August wolle auch nicht ausschließen, dass ihm von Begleitern „irgendein Gegenstand“ in die Hand gedrückt worden sei, den er bei den „Schlägen mitverwandt“ habe. „Er bedauert den Vorfall, und es wird eine Regelung dazu geben“, sagte Heidemeier. Zuvor hatte der Welfenchef die Angriffe auf Brunlehner stets bestritten.
Die neue Erklärung des Prinzen hielt Oberstaatsanwalt Gundlach ihm in seinem Plädoyer zugute. Allerdings sei Ernst August bei seiner Attacke brutal vorgegangen.
In erster Instanz war Ernst August vom Amtsgericht Springe wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldbuße von 500.000 Mark (rund 256.000 Euro) verurteilt. Gegen das Urteil hatten der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und Brunlehner Rechtsmittel eingelegt.
Ernst August räumte neben den Ohrfeigen für Brunlehner auch einen Fußtritt gegen eine Fotografin ein. Die Frau hatte Ernst August bei den Salzburger Festspielen 1999 im Hotel „Goldener Hirsch“ um ein Foto gebeten. Nach Auskunft von Verteidiger Heidemeier „empfindet der Angeklagte eine Abneigung gegen die Presse“. Er habe sich „erregt“ und der Fotografin „mit einem kleinen, leichten Lackschuh einen Tritt versetzt“. Dieser Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft aber nicht weiter verfolgt. dpa/taz