Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer: Details zu Vorwürfen gegen Assange
Der "Guardian" hat Akten der schwedischen Staatsanwaltschaft im Fall Assange. Die Zeitung skizziert damit ein konkreteres Bild der Vorwürfe gegen den Wikileaks-Gründer.
Der Nebel um den Hintergrund der Sexualstraftaten, die Julian Assange von zwei Schwedinnen vorgeworfen werden, lichtet sich langsam. Der britische Guardian hat offenbar - auf welchem Weg auch immer - Einblick in die bislang vertraulichen Ermittlungsakten der schwedischen Staatsanwaltschaft erhalten. Details daraus breitete er am Wochenende ausführlich auf seiner Webseite aus.
Danach wird dem Wikileaks-Gründer von Anna A., der 31-jährigen Pressemitarbeiterin von "Broderskapsrörelsen", der Organisation, die Assange im August zu einem Vortrag nach Stockholm eingeladen hatte, vorgeworfen, sie habe eigentlich gar keinen Sex mit ihm gewollt: "Aber es war zu spät, Assange zu stoppen, nachdem es erst einmal so weit gekommen war."
Sie habe dann zugestimmt, als Assange versprach, ein Kondom zu benutzen. "Irgendetwas" müsse dieser dann gemacht haben, der Akt habe jedenfalls gegen ihren Willen mit einer Ejakulation ohne Kondomschutz geendet.
Bei der schwedischen Polizei hat Assange bereits zu diesem Vorwurf ausgesagt. Er bestätigt zwar grundsätzlich die Schilderung von A., bestreitet aber, einen Kondomschaden absichtlich herbeigeführt zu haben. Er wundert sich, warum A. diesen Vorfall der Polizei gemeldet habe: Ihm gegenüber habe sie kein Wort mehr darüber verloren, er habe in den folgenden Nächten weiterhin bei ihr schlafen dürfen. Gegenüber einer Freundin berichtete A., es sei nicht nur der "schlechteste Sex", sondern auch "gewaltsam" gewesen.
Mit Sofia W., einer 26-jährigen Fotografin, traf sich Assange auf deren Initiative hin am 15. August, zwei Tage nach diesem Vorfall bei A.. Ein Date mit Kinobesuch endete in W.s Wohnung. Hier soll es wieder Streit um den Gebrauch eines Kondoms gegeben haben.
W. gibt an, sie habe klar gemacht, grundsätzlich nicht ohne Kondom zu verkehren, es sei in der Nacht auch zu geschütztem Verkehr gekommen. Am Morgen sei sie neben Assange noch einmal eingeschlafen. Dieser habe dann mit ihr "halb im Schlaf" ungeschützt verkehrt.
In den folgenden Tagen war Assange wieder bei A. in Stockholm untergekommen. Nachdem sich diese durch sein Auftreten sexuell belästigt fühlte, habe sie ihn aufgefordert, sich eine andere Unterkunft zu suchen. Am Freitag, den 20. August, trafen sich A. und W. und tauschten ihre Erfahrungen über Assange aus.
Sie gingen dann zusammen zu einem Polizeirevier und erkundigten sich, ob es nicht möglich wäre, einen Mann, der einen HIV-Test verweigert habe, zu einem solchen Test zu zwingen. Der Beamte erklärte ihnen, dass das nur von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden könne, worauf die beiden Frauen ihre Sicht der Erlebnisse mit Assange zu Protokoll gaben.
Der Rest der Geschichte ist bekannt: Eine Staatsanwältin leitet von Amts wegen ein Verfahren ein und geht von einer Vergewaltigung aus. Eine zweite sieht nicht einmal sexuelle Belästigung, eine dritte erlässt einen europäischen Haftbefehl. Mit Assange soll, bevor er Schweden verließ, für den 14. Oktober ein Verhörtermin vereinbart worden sein.
Etwas, was dieser Freunden gegenüber bestätigte. Erst nachdem er entgegen dieser Vereinbarung nicht in Stockholm auftauchte, habe die Staatsanwaltschaft schweres Geschütz aufgefahren.
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