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ErbschaftsteuerRichter warnt vor Verfassungswidrigkeit

Finanzrichter Jürgen Brandt Foto: Archiv

BERLIN | Gegen die geplante Reform der Erbschaftsteuer gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags und Richter am Bundesfinanzhof, Jürgen Brandt, sieht kleinere Unternehmen durch die Neuregelung unzulässig bevorzugt, geht aus seiner Stellungnahme hervor. Kleinere Betriebe könnten künftig leichter als größere Firmen Jobs abbauen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Unternehmen mit maximal 16 Mitarbeitern könnten die Zahl ihrer Mitarbeiter ohne Weiteres halbieren. (taz, afp)

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