piwik no script img

Entwurf der Grünen zum SorgerechtWenn Mutter schweigt, ist Vater dabei

Die Grünen legen einen eigenen Entwurf zum gemeinsamen Sorgerecht vor. CDU und FDP sind ihnen zu langsam. Am Freitag spricht der Bundestag darüber.

Unverheiratete Eltern müssen beide aktiv werden, wenn es um das Sorgerecht ihrer Kinder geht. Bild: ap

BERLIN taz | Während sich FDP und Union noch uneins sind über die Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts, legen die Grünen als erste Fraktion einen eigenen Entwurf im Bundestag vor. Danach reichen ein Antrag des Vaters beim Jugendamt und das Schweigen der Mutter für das gemeinsame Sorgerecht aus. Interessenverbände lehnen den Entwurf ab.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die ursprüngliche Regelung als Diskriminierung verurteilt, woraufhin das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sie Mitte 2010 kippte.

Die vom BVerfG geforderte gesetzliche Neuregelung schleppt sich seitdem dahin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte zunächst vorgeschlagen, dass unverheiratete so wie verheiratete Väter automatisch bei Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Dem Koalitionspartner ging das zu weit. Ein Automatismus beim gemeinsamen Sorgerecht würde die "Institution Ehe" weiter aushöhlen, wetterte CSU-Politikerin Dorothee Bär. Leutheusser-Schnarrenberger formulierte daraufhin einen Kompromissvorschlag, nach dem der Vater das Sorgerecht auf Antrag beim Jugendamt automatisch erhält, wenn die Mutter nicht binnen acht Wochen widerspricht. Seitdem wird hinter den Kulissen weiterverhandelt.

Der Bundestagsfraktion der Grünen geht das nicht schnell genug. In ihrem Antrag spricht auch sie sich für die Widerspruchslösung aus. Allerdings wird im Antrag präzisiert: Innerhalb des Mutterschutzes kann die Mutter die Acht-Wochen-Frist formlos verlängern, auch das Jugendamt soll ein Vetorecht haben. Außerdem können auch Mutter und Kind das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

"Sowohl Mutter als auch Vater müssen aktiv werden", sagt die familienpolitische Sprecherin Katja Dörner. Dies entspräche den vielfältigen Lebens- und Konfliktsituationen unverheirateter Eltern und stärke die Rechte der Väter wie auch der Kinder.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sieht in dem Vorschlag allerdings eine Benachteiligung der Mütter und Kinder. Er sei völlig realitätsfremd, so die Präsidentin und Anwältin für Familienrecht Edith Schwab. Auch Rainer Sonnenberger vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" lehnt den Vorschlag ab: "Wenn sich der Vater aktiv um die Vaterschaft bemüht, sollte er sie auch bekommen, ohne Widerspruchsfristen."

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

17 Kommentare

 / 
  • P
    PeterWolf

    @bio

    im ersten Teil sind wir ja einer Meinung, schauen Sie einfach weiter unten.

     

    beim zweiten Teil Ihres Kommentars:

    Meine oder Ihre Emphatie hilft ihm gar nichts!

     

    Viele Grüße

  • B
    Bio

    @PeterWolf

    Und wenn er (Dzombo) es dreifach hätte, es ändert nichts an der Tatsache, dass unverheirateten Väter nur geringfügig Rechte an ihren Kindern, von Staates wegen, zugebilligt werden.

     

    Normale Menschen verspüren auch ein Mindestmaß an Empathie, wenn sie von derart Schicksalen erfahren.

  • P
    PeterWolf

    @Dzombo

    Warum hast du denn das Problem doppelt?

    Normale Menschen lernen aus dem ersten Fehler und wiederholen ihn nicht.

    Besonders Intelligente lernen aus den Fehlern anderer und machen sie erst gar nicht sebst.

     

    Viele Grüße

    Peter

  • D
    Dzombo

    Ich bin doppelt entsorgter Vater. Schlimm genug, dass dies Tatsache ist. Beide Mütter besaßen bzw. besitzen die mütterliche Vormachtstellung. Sie sagten bzw. sagen nein, ergo darf ich am Leben meiner Kinder nicht teilhaben. Selbstredend bin ich zur geldwerten Versorung bestimmt bzw. degradiert. Ich habe arbeiten zu gehen und basta. Vor mir erging es bereits Millionen anderen Elternteilen ebenso. Täglich verlieren über 400 Kinder einen ihrer Elternteile. Mütter, Väter, Großeltern, tausende von Ihnen erleiden Kummer um dieses Verlustes. Und unsere Gesellschaft, in der leben wir ja wohl alle, erleidet enormen finanziellen Schaden.

     

    Wann, so muss ich also fragen, gedenkt die Politik endlich wirksame Gegenmaßnahmen zu treffen?

     

    Wir Entsorgten sollten uns das nicht mehr länger gefallen lassen. Es ist auch unser Recht, am Leben unserer Kinder teilzuhaben und das gleichberechtigt.

     

    Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht.

  • P
    Paul

    Dieser Entwurf ignoriert völlig das letzte Urteil des BVerfG vom Juli 2010 sowie außerdem das des EuGMR vom Dezember 2009. Auch die Grünen beschneiden damit weiterhin Väterrechte sowie elementare Menschenrechte, obwohl dieser mittelalterliche § 1626a BGB längst als verfassungswidrig und Väterdiskriminierend erkannt wurde.

    Die Grünen sind damit unwählbar geworden !

    Es kann nur eine gleichberechtigte Lösung geben: automatisches Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung ohne Klagezwang.

  • GE
    Gerald Emmermann

    Warum orientiert man sich nicht nicht an den Vorschlägen derer, die wissen, worüber sie reden, z. Bsp. die Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtetags, (nachzulesen bei: www.Väterwiderstand.de ), anstatt auf jene zu hören, denen es als feministische Sturmtruppen bloß um grundlegende gesellschaftliche Veränderungen geht, bei deren Umsetzung die Beachtung des Kindeswohls nur stört.

     

    Jugendämter, deretwegen Deutschland mit schöner Regelmäßigkeit wegen Mißachtung der Menschenrechte vom EuGHMR zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde und die sich in hunderten Petitionsvefahren vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Europaparlaments vorhalten lassen müssen, bei der Anwendung des eigenen Wirkungskreises brutale Methoden anzuwenden,haben in familienrechtlichen Sorgerechtsverfahren als Antragsadressat nichts verloren - andernfalls würde der Bock zum Gärtner gemacht und eine Verletzung der Kinderinteressen von vornherein leichtfertig in Kauf genommen.

    Väter trifft -wie Mütter- die Pflicht, ihren Kindern gegenüber Sorge- und Verantwortung zu übernehmen.

     

    Und zwar von Geburt an!

  • P
    PeterWolf

    Der redaktionelle Fehler ist immer noch im Artikel!

     

    "Außerdem können auch Mutter und Kind das gemeinsame Sorgerecht beantragen."

     

    Viele Grüße

     

    Peter Wolf

  • S
    Stephanie

    Den Ideen, die in die Richtung zielen, das Sorgerecht daran zu koppeln, dass sich im täglichalltäglichen Leben auch wirklich gekümmert wird, ist eine gewisse Plaubsibilität natürlich keinesfalls abzusprechen.

     

    Aber das muss man auch mal konsequent zuende denken:

    Wenn man das so sieht, dann müsste man die biologische Elternschaft ganz generell vom Sorgerecht abkoppeln.

    Ob für Frauen oder für Männer, für Verheiratete oder für Unverheiratete wäre unter diesem Aspekt doch ganz egal.

     

    Nicht alle Eltern kümmern sich. Und nicht alle, die sich kümmern, machen es gut genug, dass sie den Kindern damit auch wirklich einen Dienst erweisen. Man kann sich seine Eltern nicht aussuchen und das Schicksal (oder wer immer das regelt) macht das ja ganz offenkundig auch nicht besser als man es selber könnte.

     

    Wenn man konsequent nach diesem Gedanken handeln würde, dann müsste man knallhart definieren, was noch unter "gut für ein Kind sorgen" fällt und was nicht und welche Personen dieses leisten und welche nicht.

    Ob die dann überhaupt mit dem Kind irgendwie verwandt sind, würde dann gar keine Rolle mehr spielen.

     

    Wie gesagt, ich denke gar nicht mal, dass so eine Argumentation völlig von der Hand zu weisen ist.

    Aber das so eine Herangehensweise Lichtjahre von unserer Kultur entfernt ist und sich in den nächsten Jahrhunderten keinesfalls durchsetzen wird, ist noch viel weniger von der Hand zu weisen.

     

    Die biologische Elternschaft definiert in unserer Kultur nun mal das Sorgerecht. Und dass dies für Unverheiratete irgendwie anders geregelt sein soll als für Verheiratete, ist nur im kranken Weltbild der CDU zu rechtfertigen.

    Wenn man das Sorgerecht daran koppeln will, dass sich auch gekümmert wird, dann müsste dies für Mütter und für Verheiratete schließlich genauso gelten. Unter denen gibt es ja schließlich genau solche Fehlbesetzungen als Eltern wie unter unverheirateten Vätern.

  • S
    Steffi

    Ich find' das extrem einleuchtend.

     

    Zur Demokratie gehört eben auch, dass man ab spätestens 18 in der Lage ist, seine Klappe auch aufzukriegen, wenn es wichtig ist, eine Meinung ausdrücklich zu Protokoll zu geben.

     

    Und dazu sind bei diesem Entwurf beide gezwungen.

    Der Vater, wenn er es will und die Mutter, wenn sie es nicht will.

    Und wer das nicht auf die Reihe kriegt, hat sich hinterher auch nicht zu beschweren.

     

    Klar ist die Ungleichbehandlung von verheirateten und Unverheirateten ganz grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, aber leider haben es die Wähler nun mal trotzdem für gut befunden, die CDU an die Macht zu bringen.

    Und mal ehrlich:

    Besser als der bisherige Zustand sind so ziemlich alle Entwürfe.

  • K
    KaRa

    Kein gemeinsames Sorgerecht = keine Unterhaltpflicht

  • T
    Thoralf

    Warum ich als Vater aktiv werden muss, um als solcher das Sorgerecht zu erhalten, wird mir nie verständlich sein. In anderen Ländern ist die Gesellschaft da weiter. Aber solange eine C-Partei (omg, die Familie!) am rudern ist, wird sich das nur im Schneckentempo ändern.

     

    Leider ist die SPD auch nicht viel besser. Und der Vorschlag der Grünen ist zwar besser als die derzeitige Katastrophenregelung, vernünftig ist sie trotzdem nicht.

  • A
    Altvater

    ist das nicht alles etwas weltfremd? Wie sieht es denn in der Praxis aus, beim Sorgerecht. Typischerweise haben die Mütter das Kind an der Backe und der Erzeuger (Vater) treibt sich irgendwo rum und zahlt mehr oder weniger regelmäßig Alimente - wenn das nicht der Staat für ihn "auslegt". Wieso sollte ein solcher Pseudovater ein gemeinsames Sorgerecht beanspruchen können? Für alleinerziehende Mütter ist das Leben auch so schon schwer genug, da braucht man nicht auch noch für alles was mit den Kind zusammenhängt eine 2. Person die mit unterschreiben muss.

     

    Was ganz wenig angesprochen wird ist das real kaum existierende Sorgerecht für vile Väter in einer Ehe, weil Frauen in der bequemen "Hängematte" da ihre Macht ausspielen können. Der Mann abreitet tagsüber, kommt er nach Hause schläft ein kleineres Kind oft schon. Der vater als Bezugsperson ist so gut wioe nicht existent. Mein Kind ist heute erwachsen, aber meine jetzige Ex-Frau hat es geschafft, es mir total zu entfremden. Es wurden jede Menge Lügengeschichten aufgebaut und dadurch gift in die Vater-Kind Beziehung gesät - diese Saat ging mit der Zeit immer besser auf, ich bin heute nur noch ein Buhmann und sowieso an allem Schuld was schief geht.

     

    da wünscht mann (absichtlich 2n) sich doch schon fast, das Kind nie gezeugt zu haben.

  • P
    PeterWolf

    Wirklich logisch und konsequent wäre das gemeinsame Sorgerecht ab initio, sofern natürlich eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

    Warum für das gemeinsame Sorgerecht anschließend ein Antrag gestellt werden soll, ist unverständlich.

    Soll die Vaterschaftsanerkennung denn von Seiten der Väter erst abhängig vom gemeinsamen Sorgerecht erklärt werden?

    Eine Begründung mit "Aushöhlung" der "Ehe" ist absurd und verfassungswidrig.

    Das Thema ist das Wohl der Kinder, und das bedeutet "Familie" und die genießt eigenen Schutz, unabhängig ob die Eltern verheiratet sind.

     

    Zitat aus dem Artikel:

     

    ""Sowohl Mutter als auch Vater müssen aktiv werden", sagt die familienpolitische Sprecherin Katja Dörner. Dies entspräche den vielfältigen Lebens- und Konfliktsituationen unverheirateter Eltern und stärke die Rechte der Väter wie auch der Kinder."

     

    Da steckt ein logischer Fehler drin:

    Die Mutter muss nach dem grünen Gesetzentwurf (so richtig berichtet) für ihr Sorgerecht keineswegs aktiv werden! Sondern nur der Vater.

     

    Dann gibt es in dem Artikel noch einen offensichtlich redaktioneller Fehler:

     

    "Außerdem können auch Mutter und Kind das gemeinsame Sorgerecht beantragen."

     

    Äh, für wen? Für den Vater????

     

    Schaut da noch mal drüber, mach ich morgen auch.

     

    Viele Grüße

     

    PeterWolf

  • FM
    F. Mahler

    Hier meine PN an Tabea Rößner und weitere SPD und CDU-Abgeordnete ( auf wer-kennt-wen.de ):

     

    Hallo Herr............,

    folgende PN schickte ich soeben an Tabea Rößner von den Grünen. Was sagen Sie als Mitglied einer ähnlich Gleichstellungsfeindlichen "Schwesterpartei" dazu?

     

     

    Hier die PN ( bin gespannt, ob sie antwortet ):

     

    Hallo Frau Rößner.

    Ich zitiere:"Ich halte es für unglaublich, dass die Grünen unverheirateten Vätern nicht in gleicher Weise das Sorgerecht zugestehen wollen wie den verheirateten. Im Zweifelsfall müssen (unverheiratete) Väter klagen."

    Warum unterstützen Sie eine Partei, sind dort sogar Mitglied, die diese verfassungsfeindliche Vorgehensweise noch verschärfen und zum Gesetz erheben und somit die UNkrk und jeglichen Gleichstellungsgedanken wieder aus der Welt schaffen will?

    Die Grünen fordern im Verbund mit SPD und CDU die verschärfte Wiedereinführung des völlig überflüssigen §1626a BGB und die darin dann enthaltene offizielle Schaffung eines dritten, übergeordneten Elternteils ( des Jugendamtes), welcher ein zusätzliches Vetorecht gegen den Vater des Kindes bekommen soll ( das ist ein Staatsverbrechen gegen die allgemeinen Menschenrechte ).

    Daß dadurch eine Flut von Klagen und Verfassungsbeschwerden ausgelöst wird, ist sicher und scheint im Interesse der eng verbundenen Verbände djb und VAM(v) zu sein.

    Dagegen ist vorgesehen, jeden, der sich mehrfach an das BVerfG wendet, zum unverbesserlichen Querulanten zu erklären und mit mehreren hundert € Geldstrafe zu belegen, weil es nicht erwünscht ist, daß Väter ihrer Verantwortung nachkommen und sich um ihre Kinder kümmern, wie es international und auch schon in der Natur vorgesehen ist.

    Dazu wurde u.a. die radikale Gleichstellungsgegnerin Susanne Baer mit Hilfe der SPD an das BVerfG lanciert, welche ja schon am verfassungswidrigen Papier des Schröderministeriums maßgeblich beteiligt war, in welchem die offizielle Außerkraftsetzung des Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" gefordert wird. Dort ist weiterhin geplant ( in Kombination mit der Erweiterung des §8a SGB VIII ), daß Männer aufgrund von meist falschen Denunziationen, in sog. " Gewaltschutzmaßnahmen" gesteckt und sogar strafrechtlich verurteilt werden sollen, während die Gewalt, die von Frauen ausgeht, schlichtweg vollständig unter den Tisch gekehrt werden soll. Siehe hier ( ab Seite 23 wird es eklatant ):

    http://baer.rewi.hu-berlin.de/w/files/lsb_wissen/wibig_kurzfassung_deutsch.pdf

    Fakt ist, daß

    ca. 53-54% aller partnerschaftlichen Gewalt von Frauen ausgeht,

    daß

    ca. 66-74% aller innerfamiliären Gewalttaten an Kindern von deren Müttern begangen werden.

    Weiterhin ist international bekannt, daß der allergrößte Teil der Denunziationen wg. Gewalt-o. Mißbrauchstaten von trennungswilligen Frauen stammen und nachweislich falsch sind.

    Desweiteren, daß die "Hellfelderhebungen", auf die sich die Forderungen der Grünen und weiterer Gleichstellungsfeindlicher Interessengruppen beziehen, grobe Fälschungen sind.

    Es werden dazu in Zeitungen sogar Vorträge angekündigt mit dem Titel."Familienrecht nur für Frauen" ( Vorträge des djb ).

    Warum unterstützen Sie Familienspaltung und -zerstörung und Abschaffung des Kindesrechts auf Unterhalt durch beide Eltern in gleichem Maße, ohne Ansehen des Geschlechts?

    Allen Kindern beide Eltern!

     

    Gruß......F. Mahler

  • E
    Eva

    Dann sind die grünen für mich nicht wählbar.Väterliches sorgerecht...nein danke,

  • F
    Florian

    Widerspruchsfristen lösen das Grundproblem nicht, solange die Frau am längeren Hebel sitzt kann Sie ihn einsetzen. Das ist nicht im Sinne des Kindes. Nur wenn das Sorgerecht kompromisslos anerkannt wird, ist die Mutter-Kind Waffe entschärft.

     

    Doch solange die inkompetenten Jugendämter sich bei jeder Geschichte als Verbündete aussprechen hat mann vor Gericht wenig Chancen.

     

    Es macht mich traurig das dem Vater erstmal vorsätzlich misstraut wird bis er sein "Verantwortungsbewusstsein" im Kampf um sein Kind unter Beweis gestellt hat.

     

    Es gibt natürlich auch genug Beispiele bei denen es notwendig ist. Doch so kann kein Rechtsstaat funktionieren. Das ist menschenverachtend.

     

    Es finde es widerlich das die Union dies mit dem weiteren aushöhlen der "Institution ehe" zu rechtfertigen versucht. So etwas kann ich nicht mal als konservatives Denken deuten. Sondern als Erhalt unserer kaputten christlichen Gesellschaft und derer in frage zu stellenden Moral.

     

    Die grünen sollten sich nicht auf solch einen Kompromiss einlassen.

     

     

    Gruß

  • W
    winter

    ...und wenn Mutter nein sagt, das gibt es kein Sorgerecht für den Vater. Das widerspricht dem EuGH.

     

    Feministischer Größenwahn!