: Entscheid über BBI-Nachtruhe
Die Nachtflugbestimmungen für den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) werden voraussichtlich bis zum Spätsommer festgelegt. Dann soll die vorgesehene Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vorliegen, wie ein Sprecher des zuständigen brandenburgischen Infrastrukturministeriums in Potsdam sagte. Gegen die Entscheidung kann dann aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Die Richter hatten den Bau des BBI in Schönefeld 2006 grundsätzlich genehmigt, aber Auflagen zum Lärmschutz verhängt. Daher gilt von 0 bis 5 Uhr ein Verbot regulärer Flüge. Von 22 bis 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr sind nur begründete Flüge erlaubt. Die genauen Regeln für diese „Randstunden“ sollen im laufenden Verfahren bestimmt werden. Um die verschiedenen Interessen von Anwohnern, Kommunen und Verbänden einzubeziehen, wurden im Frühjahr 2008 öffentliche Anhörungen veranstaltet. „Kein Argument bleibt unberücksichtigt“, sagte der Sprecher. DPA