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■ EntschädigungVerkehrswert gilt

Bonn (dpa) – Das im Bundestag eingebrachte Entschädigungsgesetz wird grundlegend geändert: Wie das ZDF-Magazin „Bonn direkt“ gestern abend berichtete, ist die umstrittene Vermögensabgabe vom Tisch. Die Höhe der Entschädigungen für enteigneten oder nicht rückgebbaren Besitz in den neuen Ländern und Berlin soll sich nach dem Verkehrswert richten – nicht mehr nach dem Einheitswert von 1935. Für die Vertriebenen aus Ostdeutschland wird es eine Sonderregelung geben: Sie sollen sofort eine Entschädigung von 4.000 Mark erhalten. Betroffene der sowjetischen Bodenreform sollen einen Coupon im Wert ihres früheren Besitzes erhalten.

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