in kürze SICHERUNGSVERWAHRUNG : Entschädigung gezahlt
Das OLG Koblenz hat einem rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter eine Entschädigung zugesprochen, weil er 75 Tage in Sicherungsverwahrung genommen worden war. Die von der Strafkammer angeordnete Sicherungsverwahrung war vom OLG aufgehoben worden, weil es dafür an einer rechtlichen Grundlage fehlte. (dpa)